Die Unterrichtsgebühren richten sich nach Dauer und Art des Unterrichts. Der Musikverein fördert die Ausbildung durch einen Zuschuss von 20% der Ausbildungskosten ab dem dritten Ausbildungsjahr für die Dauer von max. 5 Jahren.

Ein entsprechender Nachweis der Unterrichtskosten ist zusammen mit dem Antrag bis spätestens zum 1. März des Folgejahres einzureichen.

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